Zur Einhaltung und Gewährleistung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der AAAA-Hotelwelt Kübler und der Hausbrauerei Badisch Brauhaus sind folgende Maßnahmen getroffen worden.

Maximale Bestuhlung Tagungsraum West

Die folgenden Belegungszahlen der Räume beziehen sich auf Kunden, die ohne gesetzliche Verpflichtung eine Abstandsregel bevorzugen:

  • U-Form (auseinandergezogene Tische) – 9 Teilnehmer zzgl. 1 Referent
  • Stuhlkreis – 10 Teilnehmer
  • Parlamentarisch – 12 Teilnehmer (ohne Referententisch)- 9 Teilnehmer + Referent mit Tisch
  • Block – 6 bis 8 Teilnehmer

Organisation Kaffeepausen/ Mittag- oder Abendessen

  • Kaffeepausen werden in einem separaten Raum stattfinden
  • der Ausschank von Kaffee und Getränken erfolgt übers Personal (keine Selbstbedienung)
  • die Ausgabe von Snacks und Kuchen erfolgtüber unser Personal
  • wir tragen grundsätzlich einen Mund-Nasen-Schutz
  • Getränke im Raum stehen pro Person auf dem Tisch – je nach Pauschale
    (Nach- oder Umbestellungen der Getränke sind jederzeit möglich)
  • Mittag- bzw. Abendessen finden soweit möglich, in separaten Räumlichkeiten vom BadischBrauhaus, aber stehts unter Einhaltung des Mindestabstands statt

Desinfektions- und Hygienemaßnahmen

  • tägliche Reinigung und Desinfektion der Tagungsräume einschließlich der Oberflächen, Beamer-Fernbedienung, Türgriffe etc.
  • Verpflegung unter den allgemeinen Vorgaben (Hygieneregeln, Abstand)
  • Handdesinfektionsspender Eingangsbereich Hotel
  • Handdesinfektionsspender im Tagungsraum
  • Im Hotel und Badisch Brauhaus ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes Pflicht
  • Tagungsteilnehmer sind dazu angehalten, nach Pausen den gleichen Sitzplatz zu benutzen (Sitzplatzpflicht)
  • regelmäßige Lüftungsintervalle
  • Datenerfassung der Teilnehmer nach § 2 Abs. 6 der Corona VO Veranstaltungen

Dieser Beitrag wurde aktualisiert am 18.08.21